Kosten/Abrechnung

Die Leistungsabrechnung erfolgt unter Bezugnahme auf das GebüH 2002 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).

Für Privat- oder Beihilfeversicherte werden die Behandlungskosten entsprechend den vereinbarten Tarifen von den jeweiligen Krankenversicherungen erstattet. Bitte informieren Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Übernehmen diese nur einen Teil der Behandlungskosten, muss der restliche Betrag von Ihnen privat entrichtet werden.

Die Behandlungskosten für gesetzlich Versicherte werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Für sie besteht die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen. Die Erstattung liegt je nach Versicherung zwischen 50 bis 100 Prozent des Rechnungsbetrages.

Kostenübernahme in meiner Praxis durch die IKK Südwest

Versicherte bei der IKK Südwest können anteilig eine Erstattung der Kosten bei ihrem Versicherungsträger beantragen.
Die Erstattung sieht folgendermaßen aus:
– über 80 Prozent der Rechnung bis zu insgesamt max. 150 Euro pro Jahr pro Versicherten
– oder über 300 Euro pro Kalenderjahr pro allen Mitgliedern einer Familienversicherung.

Honorar für Selbstzahler

Das Honorar richtet sich nach dem therapeutischen Zeitaufwand und umfasst neben der naturheilkundlichen Behandlung auch die Befundaufnahme und die Beratungsgespräche.

Die Erstbehandlung (inkl.ausführliche Anamnese, Sichtung der mitgebrachten Blutuntersuchungen und Befunde) dauert in der Regel zwischen 90 min und 120 min und kostet pauschal € 160,-.

Beratung per Telefon oder Email wird nach Zeitaufwand berechnet.
Anfallende Kosten für Material und Medikamente werden extra berechnet.
Das Honorar ist direkt nach jedem Termin zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per EC-Karte.
Im Bedarfsfall erhalten Sie von mir nach Abschluss des Termins eine Liquidation (Privatrechnung), die sich an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) anlehnt und beim Versicherungsträger eingereicht werden kann.

Regelsätze

bis 60 Minuten: € 85,-
bis 120 Minuten: € 170,-

Auswertung von Befunden und Erstellung eines persönlichen Therapieplanes: € 40,-

Ein Tipp für Sie:

Die Kosten können im Rahmen  der Sonderausgaben nach § 10 EStG im Einkommensteuerbescheid beim Finanzamt angegeben werden.

Terminabsage

Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sein, bitte ich um telefonische Absage zum frühest möglichen Zeitpunkt, damit der Termin an einen anderen Patienten vergeben werden kann. Bei Nichtabsagen oder Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin muss ich Ihnen die entsprechenden Kosten in Rechnung stellen.

Meine Behandlungen sind so unterschiedlich wie die Menschen, die ich behandle.Daher können sich meine Preise auch nach der individuellen Situation meiner Patienten richten.
Bitte sprechen Sie mich an.