Kosten/Abrechnung
Die Leistungsabrechnung erfolgt unter Bezugnahme auf das GebüH 2002 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Für Privat- oder Beihilfeversicherte werden die Behandlungskosten entsprechend den vereinbarten Tarifen von den jeweiligen Krankenversicherungen erstattet. Bitte informieren Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Übernehmen diese nur einen Teil der Behandlungskosten, muss der restliche Betrag von Ihnen privat entrichtet werden.
Die Behandlungskosten für gesetzlich Versicherte werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Für sie besteht die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen. Die Erstattung liegt je nach Versicherung zwischen 50 bis 100 Prozent des Rechnungsbetrages.
Kostenübernahme in meiner Praxis durch die IKK Südwest
Versicherte bei der IKK Südwest können anteilig eine Erstattung der Kosten bei ihrem Versicherungsträger beantragen.
Die Erstattung sieht folgendermaßen aus:
– über 80 Prozent der Rechnung bis zu insgesamt max. 150 Euro pro Jahr pro Versicherten
– oder über 300 Euro pro Kalenderjahr pro allen Mitgliedern einer Familienversicherung.
Honorar für Selbstzahler
Das Honorar richtet sich nach dem therapeutischen Zeitaufwand und umfasst neben der naturheilkundlichen Behandlung auch die Befundaufnahme und die Beratungsgespräche.
Die Erstbehandlung (inkl.ausführliche Anamnese, Sichtung der mitgebrachten Blutuntersuchungen und Befunde) dauert in der Regel ca. 90 min und kostet pauschal € 170,-.
Beratung per Telefon oder Email wird nach Zeitaufwand berechnet.
Anfallende Kosten für Material und Medikamente werden extra berechnet.
Das Honorar ist direkt nach jedem Termin zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per EC-Karte.
Im Bedarfsfall erhalten Sie von mir nach Abschluss des Termins eine Liquidation (Privatrechnung), die sich an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) anlehnt und beim Versicherungsträger eingereicht werden kann.
Regelsätze
bis 60 Minuten: € 100,-
Auswertung von Befunden und Erstellung eines persönlichen Therapieplanes: € 40,-
Ein Tipp für Sie:
Die Kosten können im Rahmen der Sonderausgaben nach § 10 EStG im Einkommensteuerbescheid beim Finanzamt angegeben werden.
Terminabsage
Bitte sagen Sie Ihren Termin rechtzeitig ab. Zu kurzfristig abgesagte Termine kann ich nicht mehr vergeben.
Bei Absagen von weniger als 48 Stunden, d.h. 2 Werktagen (Werktage sind von Montag bis Freitag), berechne ich eine Ausfallgebühr in Höhe meines Stundensatzes.
Meine Behandlungen sind so unterschiedlich wie die Menschen, die ich behandle.Daher können sich meine Preise auch nach der individuellen Situation meiner Patienten richten. Bitte sprechen Sie mich an.